Allgemeine Geschäftsbedingungen Autowaschstraße/Portalwaschanlagen

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

1. Die Benutzungshinweise/Bedienungsweise/Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.

2. Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören, (z. B. Spoiler, Antenne o. ä.) versucht worden ist, außer den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder der Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

3. Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeugs oder der Waschanlage führen könnten.

4. Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt auch, wenn der Kunde/Fahrzeugführer Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal nicht vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitteilt, es sei denn, den Anlagenbetreiber oder seinem Personal kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden.

5. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein so werden, so bleiben die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.